Energienews


11.10.2017

BEE erwartet für 2018 leicht sinkende EEG-Umlage

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erwartet für das Jahr 2018 eine leicht sinkende EEG-Umlage in Höhe von 6,71 Cent pro Kilowattstunde. Die Bandbreite entspricht dabei 6,6 und 6,8 Cent pro Kilowattstunde. „Die leicht sinkende EEG-Umlage ist vor allem eine Folge des leicht angestiegenen Börsenstrompreises sowie des höheren EEG-Kontostandes in den vergangenen Monaten“, erläutert BEE-Geschäftsführer Dr. Peter.

Die Vorschläge des BEE würden sich weiter umlagesenkend auswirken, so Röttgen. Der Verband hat vorgeschlagen, die Industrieprivilegien aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren und die konventionelle Stromerzeugung mit einem CO2-Preis zu belegen und damit die Stromsteuer zu ersetzen, Bis zu 1,7 Cent pro Kilowattstunde könnte Strom schon bei einem CO2-Preis von 25 Euro bei gleichzeitigem Wegfall der Stromsteuer billiger werden. Dabei setzt sich der CO2-Preis aus der CO2-Steuer in Höhe von 20 Euro plus dem Emissionshandelswert von 5 Euro pro Tonne Kohlendioxid zusammen. „Die Einführung einer CO2-Bepreisung als Ersatz der Stromsteuer senkt die Differenzkosten zwischen Vergütung und Börsenerlöse und damit die EEG-Umlage sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen.“

Ein CO2-Preis honoriere die Vorteile der klimaschützenden Stromversorgung aus erneuerbarer Energie, schaffe fairere Marktbedingungen und reduziere das Überangebot der konventionellen Stromerzeugung. Erneuerbare Energie trägt seit vielen Jahren zu niedrigeren Preisen an der Strombörse bei.

Würde darüber hinaus die Finanzierung der Besonderen Ausgleichsregelung (Industrieprivilegien) künftig in den Bundeshaushalt verlagert, könnte die EEG-Umlage um weitere 1,5 Cent pro Kilowattstunde sinken. „Im Strompreis und damit in der EEG-Umlage sollten nur die Bestandteile enthalten sein, die ordnungspolitisch auch reingehören.“

„Die Vorschläge des BEE, die auch ein CO2-Bepreisungskonzept für den Wärmesektor umfassen, sind eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Sektorenkopplung“, fasst Röttgen zusammen. Ein Preis auf Kohlendioxid könne die Lenkungswirkung entfalten, die die Stromsteuer nicht erbracht habe.

Auf www.bee-ev.de steht ein Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2018 zum Download sowie eine Grafik zur Entwicklung der Summe aus EEG-Umlage und Großhandelspreis.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater